Es kommt immer wieder vor, dass Arbeitnehmer (fortlaufend m/w/d-bezogen) an ihrem Arbeitsplatz erscheinen und ihre arbeitsvertraglich vereinbarte Tätigkeit beginnen bzw. ihr nachgehen, obwohl sie noch krankgeschrieben sind. Dürfen Arbeitnehmer das tun? Und wenn ja, genießen sie „auf der Arbeit“ Versicherungsschutz? Arbeitsrecht Grundsätzlich respektive selbstverständlich gilt, dass der Arbeitgeber (fortlaufend m/w/d-bezogen) weder das Recht noch dieWeiterlesen
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