Nicht selten sind ermächtigte (Krankenhaus-) Ärzte überrascht, wenn sie sich im Rahmen von Plausibilitätsprüfungen, die die Kassenärztlichen Vereinigungen durchführen, mit massiven Honorarrückforderungen konfrontiert sehen, weil sie das Gebot der persönlichen Leistungserbringung nicht eingehalten haben. Auffällig werden derartige Sachverhalte oft im Zusammenhang mit hohen Fallzahlen, die der Ermächtigte abrechnet. Einen Fall, bei dem gegen das GebotWeiterlesen